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Tax News: Sie planen ein Grundstück zu verschenken? Hier finden Sie die Listen der Immobilien-Durchschnittspreise der Statistik Austria

20.02.2017

Seit 1.1.2016 ist bekanntlich bei unent­geltlichen Übertragungen von Grundstücken im Familienverband oder im Rahmen von Umgründungen bzw bei Anteilsvereinigungen/-übertragungen der Grundstückswert anstelle des bisherigen dreifachen bzw zweifachen Ein­heitswerts als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer anzusetzen. Zur Ermitt­lung dieses Grundstückswerts gibt der Gesetz­geber drei Möglichkeiten vor:

1)   das pauschale Sachwertermittlungsverfahren oder

2)   die Wertermittlung anhand eines geeigneten Immobilienpreisspiegels oder

3)   der Nachweis des Verkehrswerts des Grund­stücks durch ein Immobiliensachverständi­gengutachten.

Für Erwerbsvorgänge, für die die Steuerschuld nach dem 31.12.2016 entsteht, dürfen als Immobilienpreisspiegel ausschließlich die von der Statistik Austria veröffentlichten  Immobilien-Durchschnittspreise herangezogen werden. Die Werte können abgerufen werden unter http://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/immobilien_durchschnittspreise/index.html

Der Grundstückswert beträgt 71,25% des ermittelten Werts. 

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