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Tax News - Sozialversicherungsrecht 2017
Sozialbeitragssteuer – 5% Reduktion
Die Sozialbeitragssteuer wird ab dem 01.01.2017 von 27% auf 22%, ab 2018 auf 20% reduziert. Das führt zu einer Senkung der Dienstgeberabgaben um 5%.
Die diesbezüglich möglichen Steuerbegünstigungen werden so angepasst, dass diese künftig einheitlich 50 % betragen werden (bisher 27%, 14,5% und 13,5%).
Gesundheitsbeitrag – 5 % Reduktion
Der Gesundheitsbeitrag wird ebenfalls von 27 % auf 22 % (Jahr 2017) bzw. auf 20% (ab 2018) reduziert.
Wenn der Gesundheitsbeitrag von der Privatperson bezahlt wird (das ist typischerweise bei ausländischen Bezügen der Fall), dann beträgt die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer und des Gesundheitsbeitrages ab 2017 82 % (statt bisher 78%). Diese Anpassung hängt ebenfalls mit der Reduzierung des Gesundheitsbeitrages zusammen.
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