Sie sind hier

Tax News - Änderungen in der Einkommensteuer 2017

21.12.2016

Familienbegünstigung - ab dem 1.1.2017 wird die Familienbegünstigung für Familien mit zwei Kindern weiter erhöht. Die Steuerbemessungsgrundlage kann je Erhaltungsberechtigten (Kind) um THUF 100 reduziert werden. Somit kann die monatliche Einkommensteuerlast je Kind nunmehr um THUF 15 reduziert werden.

Cafeteria-System (Sachbezüge) – Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer und des Gesundheitsbeitrages wird bei Sachbezügen (d.h. bei sog. außergehaltlichen Zuwendungen und bei bestimmten sonstigen Zuwendungen) beträgt das 1,18-fache des zugewendeten Wertes (bisher war dies das 1,19-fache). Mit dem reduzierten Gesundheitsbeitrag (von 27% auf 22%) werden die Sachbezüge wie folgt besteuert:

Begünstigte Sachbezüge

2016

2017

Außergehaltliche Zuwendungen

34,51%

34,22%

Bestimmte sonstige Zuwendungen

49,98%

43,66%

Sonstige Einkommensteueränderungen ab 1.1.2017

  • Die Begünstigung für erstmalig Verheiratete kann innerhalb von 24 Monaten ab Heiratszeitpunkt auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die betroffene Privatperson auch zur Inanspruchnahme der Familienbegünstigung berechtigt ist.
  • Entgegen den bisherigen Ankündigungen wird die Gewährung von bestimmten Gesundheitsdienstleistungen durch den Arbeitgeber doch nicht steuerfrei.

Verfahrensänderung – Einkommensteuererklärungsentwurf

Die Finanzbehörde NAV erstellt die Einkommensteuererklärung bereits ab dem Veranlagungsjahr 2016 für diejenige, die die Steuerfeststellung durch den Arbeitgeber nicht in Anspruch genommen haben bzw. bei denen der Arbeitgeber dazu nicht bereit war. Somit entfällt ab dem 1.1.2017 die Regelung, dass der Arbeitnehmer über den Dienstgeber eine Erklärung abgeben kann, mit der die Finanzbehörde zur Erstellung der Einkommensteuererklärung bevollmächtigt wird.

Der Entwurf der Einkommensteuererklärung wird für diejenige, die einen Zugang zum Klientenportal der ungarischen Behörde haben, ab dem 15. März des Folgejahres abrufbar sein. Personen ohne den Klientenportal-Zugang können per Post, SMS oder elektronisch per Email die Zusendung dieses Entwurfes per Post beantragen. Der Antrag muss das Geburtsdatum und die Steueridentifikationsnummer der Privatperson enthalten.

Der Entwurf der Einkommensteuererklärung kann modifiziert werden, allerdings nur bis zum 20. Mai des Folgejahres (Standard-Abgabetermin für die Einkommensteuererklärungen), danach gilt der Entwurf als Einkommensteuererklärung.

Need help?

Contact us!