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Tax News: Steuertipps zum Jahresende für Arbeitgeber & Mitarbeiter - Ausnutzung des Jahressechstels
28.10.2016
Wenn neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge (wie zB Überstundenvergütungen, Nachtarbeitszuschläge, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen etc) zur Auszahlung oder etwa Sachbezüge nur zwölf Mal jährlich zur Verrechnung gelangen, dann wird das begünstigt besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Regel nicht optimal ausgenutzt. In diesem Fall könnte in Höhe des restlichen Jahressechstels noch eine Prämie ausbezahlt werden, die seit der Veranlagung 2013 je nach Höhe des Jahressechstels mit 6% bis 35,75% versteuert werden muss. Beträgt das Jahressechstel über € 83.333, gibt es keine Steuerersparnis mehr, da dann ein Steuersatz von 50% zu Anwendung kommt.
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