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Tax News: Steuertipps zum Jahresende für Unternehmer - Investitionen
25.10.2016
Investitionen vor dem Jahresende
- Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen, müssen Sie das Wirtschaftsgut auch noch bis zum 31.12.2016 in Betrieb nehmen, damit Sie eine Halbjahresabsetzung geltend machen können. Mit der Bezahlung können Sie sich aber bis zum nächsten Jahr Zeit lassen.
- Investitionen mit Anschaffungskosten bis € 400 (exklusive USt bei Vorsteuerabzug) können sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) abgesetzt werden.
- Stille Reserven aus der Veräußerung von mindestens sieben Jahre alten Anlagegütern können unter bestimmten Voraussetzungen bei natürlichen Personen auf Ersatzbeschaffungen übertragen oder einer Übertragungsrücklage zugeführt werden.
- Achtung: Für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2016 beginnen, dürfen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden ohne Nachweis der Nutzungsdauer nur mehr mit 2,5% pro Jahr abgeschrieben werden. Bei für Wohnzwecke überlassenen Gebäuden des Betriebsvermögens beträgt die Absetzung für Abnutzung nur mehr 1,5% pro Jahr, wenn keine kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen wird. Instandsetzungsaufwendungen bei Gebäuden, die für Wohnzwecke vermietet (und nicht Arbeitnehmern überlassen) werden dürfen ab diesem Zeitraum nur mehr auf 15 Jahre verteilt abgesetzt werden. Eine Anpassung der bis 2015 höheren AfA-Sätze auf die nunmehr geltenden hat im Jahr 2016 zu erfolgen.
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