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TAX News Ungarn - Die verpflichtende Benutzung von Online-Registrierkassen wird erweitert
20.04.2016
Die Änderung wird zu zwei Terminen in Kraft treten.
- Ab dem 30. September 2016 wird auf den folgenden Gebieten die Benutzung der Onlinekassen obligatorisch:
- Fahrzeugreparatur und -Instandhaltung, Einzelhandel von Fahrzeugersatzteilen,
- Handel und Reparatur von Motorrädern sowie deren Ersatzteilen,
- Plastische Chirurgie,
- Betrieb von Diskos und Tanzräumen,
- Kleidungsreinigung,
- Dienstleistung für das Wohlbefinden des Körpers und Körpertraining.
- Ab dem 01. Januar 2017 wird die Pflicht auch auf die Taxifahrer und Wechselstuben („Geldwechsler“) erweitert.
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