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TAX News Ungarn - Die Frist für die Kapitalerhöhungspflicht für kleine GmbH-s wurde verlängert
20.04.2016
Die beim Inkrafttreten des neuen ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Gesetz Nr. V. des Jahres 2013) bereits registrierten oder unter Registration stehenden GmbH-s (ungarisch: Kft), deren Stammkapital HUF 3 Mio. nicht erreicht, sind verpflichtet, dieses zu erhöhen oder die Gesellschaft umzugründen. Die obligatorische Kapitalerhöhung wurde um ein Jahr verschoben, der neue Termin ist der 15. März 2017.
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