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Tax News: Privatstiftung und Zwischensteuer- was sich ändert
Künftig unterbleibt bei der Privatstiftung eine Besteuerung mit Zwischensteuer insoweit bzw wird die Zwischensteuer insoweit gutgeschrieben, als Zuwendungen endgültig mit Kapitalertragsteuer belastet sind. Damit soll entsprechend der jüngsten EuGH-Judikatur sichergestellt werden, dass bei einer nur teilweisen KESt-Entlastung der Zuwendung durch ein Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) die Zwischensteuer ebenfalls teilweise reduziert wird. Bei Auflösung der Privatstiftung kommt es hingegen nicht mehr wie bisher zu einer gänzlichen Gutschrift der Zwischensteuer, sondern ebenfalls nur mehr insoweit die Letztzuwendungen mit Kapitalertragsteuer belastet sind. Außerdem ist noch der Stand des Zwischensteuerkontos (dh die theoretisch mögliche Gutschrift an Zwischensteuer) als zusätzliche Letztzuwendung anzusetzen[1].
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