Sie sind hier
TAX News Ungarn - Änderungen in der Einkommensteuer 2016
Der systematische Ablauf der Einreichung von Steuererklärungen wird wesentlich geändert. Es werden zwei neue Steuererklärungen eingeführt:
- (Steuer)Erklärungs-Mitteilung (ungarisch: „bevallási nyilatkozat”)
- Steuererklärungsentwurf (ungarisch: „adóbevallási tervezet”).Die bisher üblichen Formen – „Steuer-Mittelung” und die vereinfachte Erklärung – können zum letzten Mal für das Jahr 2015 eingereicht werden.
Die (Steuer)Erklärungs-Mitteilung kann erstmalig für das im Jahr 2015 erworbene Einkommen angewendet werden. Eine Privatperson kann bis zum 31. Januar 2016 eine Mitteilung an den Dienstgeber – in Ermangelung dessen direkt an die Finanzbehörde – übergeben. Die Mittelung kann nicht zurückgezogen werden, die Frist ist eine Fallfrist. Die Mitteilung kann unter folgender Voraussetzungen getätigt werden:
- Die Privatperson hat im Steuerjahr ausschließlich von Dienstgebern mit Pflicht zur Einbehaltung von Steuervorauszahlungen Einkünfte bezogen. Als Dienstgeber gelten hierbei nicht jene Gesellschaften, bei denen die Privatperson als Gesellschafter entgeltlich mitarbeitet. Nicht zu den relevanten Einkünften zählen hier die Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus Immobilienvermietung bis zu dem Betrag von HUF 1 Mio.
- Die Privatperson wendet nicht die Methode der sog. „postenweisen Kostenverrechnung” an (d.h. nur die Berücksichtigung einer 10%igen Kostenpauschale ist erlaubt).
- Die Privatperson nimmt keine Begünstigungen in Anspruch.
- Die Privatperson gibt keine Erklärungen für Versicherungskassen auf Gegenseitigkeit, für Pensionsvorsorge oder für Pensionsversicherung ab.
- Die Privatperson ist nicht verpflichtet, eine Steuererklärung ohne Mitwirkung der Finanzbehörde einzureichen.
Ab 2017 wird die Finanzbehörde die Steuererklärung für jene Privatpersonen mit elektronischem Steuerkontenzugang erstellen, die keine Steuerfeststellung durch den Arbeitgeber beantragt haben, bei denen der Dienstgeber die Feststellung der Steuer nicht übernommen hat oder die keine (Steuer)Erklärungs-Mitteilung abgegeben haben. Die Finanzbehörde erstellt anhand der vorliegenden Daten einen Steuererklärungsentwurf und stellt diesen dem Steuerpflichtigen elektronisch zu. Die Privatperson kann diesen Entwurf korrigieren, ergänzen. Die Regelungen für den Steuererklärungsentwurf sind erstmalig für die Einkünfte des Jahres 2016 anzuwenden.
Tagesdiäten von Frächtern
Ab dem 1. Januar 2016 wird der Höchstbetrag der gewährbaren Tagesdiäten (Kostenpauschalen) an Personen, die in der internationalen Waren- und Personenbeförderung als Fahrer oder Warenbegleiter beschäftigt werden, von EUR 40 auf EUR 60 erhöht. Diese Tagesdiäten können weiterhin nur dann gewährt werden, wenn die betroffene Privatperson unter anderen Titeln (Unterkunft, Essen) keinen sonstigen Spesenersatz erhält (eine Ausnahme bilden die Ausgaben für den Fahrzeugbetrieb). Die Tagesdiäten werden ohne Ausgabennachweis anerkannt und sind einkommensteuerfrei.
Eine ähnliche Regelung tritt ab dem 1. Januar 2016 auch für die inländische Beförderung in Kraft. Ein Teil der inländischen Tagesdiäten wird ebenfalls steuerfrei sein, zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Newsletters war die diesbezügliche Regierungsverordnung aber noch nicht veröffentlicht worden.
Need help?
Contact us!