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Tax News: Abgabenänderungsgesetz 2015 – Privatstiftung & Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer
Zuwendungen an ausländische Begünstigte
Das AbgÄG 2015 sieht vor, dass eine Besteuerung mit Zwischensteuer insoweit unterbleibt bzw diese insoweit gutgeschrieben wird, als Zuwendungen endgültig mit Kapitalertragsteuer belastet sind. Damit soll sichergestellt werden, dass bei einer nur teilweisen KESt-Entlastung der Zuwendung durch ein DBA die Zwischensteuer ebenfalls teilweise reduziert wird. Bei Auflösung der Privatstiftung soll es hingegen nicht mehr wie bisher zu einer gänzlichen Gutschrift der Zwischensteuer kommen, sondern ebenfalls nur mehr insoweit die Letztzuwendungen mit Kapitalertragsteuer belastet sind. Zusätzlich soll noch der Stand des Zwischensteuerkontos (dh die theoretisch mögliche Gutschrift an Zwischensteuer) als zusätzliche Letztzuwendung angesetzt werden. Die Neuregelung soll mit 1.1.2016 in Kraft treten und auf alle offenen Verfahren anzuwenden sein. Wird eine Privatstiftung aufgelöst, soll die Neufassung für die Letztzuwendung erst gelten, wenn die Auflösung nach dem 31.12.2005 im Firmenbuch eingetragen wird.
Ob mit dieser geplanten Neuregelung der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen wird, bleibt abzuwarten.
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