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Tax News: Inländisches Reverse-Charge-System (RCH) bei Bauleistungen
Die vorbereitete Novelle des MWSt-Gesetzes führt inländisches RCH für Bauleistungen ein, welches mit Wirkung ab 1.1.2016 auf Leistungen zwischen registrierten Steuerzahlern anzuwenden ist. Die Slowakei schließt sich damit der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten mit identischen MWSt-Rechtsvorschriften an.
Im Bauwesen tätige Unternehmer werden ihre Rechnungen für ausgeführte Bauleistungen zukünftig ohne MWSt ausstellen und die Abnehmer wenden inländisches RCH im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen an. Der Übergang der Steuerpflicht findet auch in jenen Fällen statt, bei denen Leistungsempfänger nicht zum Wirtschaftszweck gegründete, als MwSt-Zahler registrierte, juristische Personen, staatliche und öffentlich-rechtliche Institutionen usw. sind. Der Lieferant der Bauleistungen ist nicht verpflichtet zu untersuchen, zu welchem Zweck der Abnehmer die Leistung verwendet, es wird ausreichend sein zu überprüfen, ob der Abnehmer eine steuerpflichtige Person ist.
Die Novelle des MWSt-Gesetzes sieht den Übergang der Steuerpflicht bei folgenden Leistungen zwischen im Bauwesen tätigen Steuerzahlern vor:
- Lieferung von Bauleistungen,
- Lieferung von Gebäuden oder Teilen derselben aufgrund eines Werkvertrags oder anderen ähnlichen Vertrags,
- Lieferung von Waren mit Montage oder Installation, wenn diese als Bauleistung zu qualifizieren sind.
Autoren: Mag. Helmut Röhle, Ing. Marcela Bartkovská, publiziert auch in DSIHK, AHK Newsletter 9/2015
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