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TAX News Ungarn - Sondersteuer von Finanzinstituten

Sondersteuer, Finanzinstituten
23.09.2015

Der Steuersatz der Sondersteuer von Finanzinstituten wird für den HUF 50 Mrd. nicht hinausgehenden Teil 0,15%, für den darüber hinausgehenden Teil im Jahr 2016 0,31%, in den Jahren 2017 und 2018 0,21% betragen (früher 0,53%). Die zu zahlende Sondersteuer darf den im Steuerjahr 2015 bezahlten (zu zahlenden) Betrag der Steuer nicht übersteigen. Die Bemessungsgrundlage wird nicht aufgrund des Jahres 2009 sondern des Jahres 2014 ermittelt werden.

Eine wesentliche Änderung ist, dass bei den Finanzinstituten ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr das aufgrund des Jahresabschlusses 2009, sondern das aufgrund der Angaben des Jahresabschlusses 2014 berechnete modifizierte Bilanzvolumen als Bemessungsgrundlage der Sondersteuer herangezogen wird.

Zur Förderung der Vergabe von Darlehen an Unternehmen wird im Jahre 2016 eine neue Begünstigung in Kraft treten: Jene Kredit- und Finanzinstitute, bei denen der Bestand der Unternehmensdarlehen im Vergleich zu 2009 und zum vorangehenden Steuerjahr erhöht wurde, können den Betrag der Sondersteuer nach einer bestimmten Formel reduzieren. Die Reduktion kann nicht mehr als 30 % der Sondersteuer betragen.

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