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Tax News: Steuerreform 2015/16 – Allgemeines zu Mitarbeiterrabatten und Sachbezügen

15.09.2015

Die Steuerbefreiung für den Haustrunk im Brauereigewerbe entfällt, da diese aus gesundheits­politischen Gründen nicht mehr gerechtfertigt erscheint. Auch die Steuerbefreiung für Beförderungen der Arbeitnehmer bei Beförderungsunternehmen (zB ÖBB, Verkehrsbetriebe) wird aufgehoben. Statt diesen beiden nur für spezielle Branchen geltenden Bestimmungen wird eine generelle Befreiungsbestimmung für Mitarbeiterrabatte im Gesetz aufgenommen. Das sogenannte „Jobticket“ (wenn der Dienstgeber die Kosten des Massenbeförderungsmittels für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte übernimmt[1]) bleibt davon unberührt und ist weiterhin lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.




[1] Rz 222c LStR.

 

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