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Tax News: Steuerreform fix - neue steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers bei Mitarbeiterrabatten, Mitarbeiterbeteiligungen usw.

16.07.2015

Änderungen bei den Steuerbefreiungen

Mit diesen Anpassungen soll eine Gleichstellung mit den Befreiungsbestimmungen im SV-Recht erreicht werden.

Die Steuerbefreiungen für den Haustrunk im Brauereigewerbe sowie für Beförderungsunter­nehmen (zB ÖBB) entfallen.

Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begrä­bnis eines Dienstnehmers, dessen Ehepartner oder Kinder werden steuerfrei gestellt.

Die Gewährung von Rabatten an Mitarbeiter hat bei Lohnsteuerprüfungen häufig zu Proble­men geführt. Künftig sind derartige Mitarbei­terrabatte bis zu 20 % steuerfrei. Voraus­setzung ist, dass diese Rabatte allen Mitarbei­tern oder bestimmten Gruppen von Mitarbei­tern eingeräumt werden. Mitarbeiterrabatte über 20 % bleiben nur steuerfrei, wenn sie ins­gesamt nicht mehr als 1.000 € pro Jahr und Mitarbeiter betragen.

Anlässlich eines Firmen- oder Dienstjubiläums können Mitarbeiter Sachgeschenke bis zu einem Wert von 186 € steuerfrei erhalten. Im Gegenzug dafür wird die begünstigte Besteuerung für Diensterfindungsprämien gestrichen.

Der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen wird von 1.460 € auf 3.000 € angehoben werden.

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