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Tax News: Steuerreform fix - was als "Hausherr" auf Sie zukommt
Änderungen - Grundstücksbesteuerung
Die Immobilienertragsteuer wird auf 30 % erhöht. Der 2 %ige Inflationsabschlag, der bei der Veräußerung ab dem 11. Besitzjahr geltend gemacht werden konnte, soll künftig entfallen.
Verbleibt im Privatbereich per Saldo ein Verlust aus der Veräußerung von Grundstücken, kann dieser Verlust zu 60 % (bisher 50 %) künftig nicht nur im Entstehungsjahr mit Einkünften aus Vermietung ausgeglichen, sondern auch über 15 Jahre verteilt werden.
Der Abschreibungssatz für Betriebsgebäude soll einheitlich 2,5 % betragen (wirksam für Wirtschaftsjahre, die ab 1.1.2016 beginnen). Bestehende Gebäudeabschreibungen sind anzupassen. Bei Vermietung zu Wohnzwecken soll aber auch im betrieblichen Bereich nur ein AFA-Satz von 1,5 % (der auch weiterhin bei privaten Vermietungseinkünften anzusetzen ist) zur Anwendung kommen.
Der Verteilungszeitraum für Instandsetzungsaufwendungen (bzw bei Option für Instandhaltungsaufwendungen) für Wohngebäude wird von 10 auf 15 Jahre verlängert. Für bereits in der Vergangenheit getätigte Instandsetzungsaufwendungen verlängert sich der Verteilungszeitraum ebenfalls entsprechend.
Als (nicht abschreibbarer) Grundwert sind ab 2016 ohne Nachweis 40 % (bisher 20 %) der Anschaffungskosten bei der privaten Vermietung auszuscheiden. Dies soll aber dann nicht gelten, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen. Das BMF wird ermächtigt, abweichende Verhältnisse im Verordnungswege festzulegen. Die Abschreibung für Altgebäude ist entsprechend anzupassen.
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