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Tax News: Steuerreform fix - Neuer Bierdeckel
Das neue Tarifmodell
Das Kernstück der Steuerreform ist ein neues Tarifmodel mit nunmehr sieben Steuerstufen statt bisher vier. Einkommen bis 11.000 € bleiben unverändert steuerfrei, 50 % Einkommensteuer zahlt man künftig erst ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 90.000 € (bisher 60.000 €). Ab einem Einkommen von 1 Mio € wird der Steuersatz auf 55 % angehoben werden (diese Maßnahme ist derzeit aber auf 5 Jahre befristet).
Im Detail gestaltet sich der neue Tarif wie folgt:
Tarifmodell NEU |
Bisheriger Tarif |
||
Stufe bis |
Steuersatz |
Stufe bis |
Steuersatz |
11.000 |
0% |
11.000 |
0% |
18.000 |
25% |
25.000 |
36,50% |
31.000 |
35% |
60.000 |
43,21% |
60.000 |
42% |
darüber |
50% |
90.000 |
48% |
|
|
1.000.000 |
50% |
|
|
über 1 Mio |
55% |
|
|
Per Saldo wird sich eine durchschnittliche Entlastung von 1.000 € für jeden Steuerzahler ergeben.
Neben der Tarifreform sind noch folgende Entlastungen vorgesehen:
Erhöhung der Absetzbeträge für Arbeitnehmer von derzeit 345 € um 55 € auf 400 €.
Erhöhung des Kinderfreibetrages von 220 € auf 440 € pro Kind. Wird der Kinderfreibetrag von beiden Elternteilen in Anspruch genommen, beträgt er künftig 300 € pro Person.
Kleinverdiener, die gar keine Lohnsteuer zahlen, erhalten 50 % der Sozialversicherungsbeiträge bis maximal 400 € rückerstattet (als Äquivalent für die bisherige Negativsteuer von bis zu 110 €). Bei Steuerpflichtigen mit Anspruch auf das Pendlerpauschale erhöht sich die SV-Rückerstattung auf höchstens 500 €. Die Erstattung wird künftig auch Pensionisten zustehen, hier ist sie aber mit maximal 110 € begrenzt.
Da die Rückerstattung der SV-Beiträge erst bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden kann, wird die Regelung teilweise vorgezogen. Der maximale Erstattungsbetrag wird für das Veranlagungsjahr 2015 von 110 auf 220 € angehoben werden (für Pendler auf 450 € statt bisher 400 € und für Pensionisten beträgt er 2015 erstmalig 55 €).
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