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Tax News: Termine

30.06.2015

30.6.2015

Die Frist für Antrag auf Erstattung von Vorsteuern 2014 im Drittland bzw für Drittlandsunternehmer in Österreich endet am 30.6.2015.

 

 

30.9.2015:

  • Die Möglichkeit des Antrags auf Erstattung von Vorsteuern 2014 in EU-Mitgliedsländern via FinanzOnline endet am 30.9.2015.

 

  • Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch für das Kalenderjahr 2014.

Neu[1] ab 20.7.2015: Für Kleinstkapitalgesellschaften halbiert sich der Strafrahmen bei nicht fristgerechter Offenlegung auf 350 € Mindeststrafe bis 1.800 € Höchststrafe je Gesellschaft und je Geschäftsführer. Weiters wird eine Mindestfrist von 6 Wochen zwischen der ersten Zwangsstrafe und der Erlassung der folgenden Zwangsstrafe normiert.




[1] § 283 Abs 1 und 4 UGB idF RÄG 2014.

 

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