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Tax News: Steuerreform 2015/16 - Einkommensteuer: was sich für Hausherrn ändert

31.05.2015

Änderungen - Grundstücksbesteuerung

Die Immobilienertragssteuer soll auf 30 % erhöht werden. Der 2 %ige Inflationsabschlag, der bei der Veräußerung  ab dem 11. Besitz­jahr geltend gemacht werden konnte, soll künftig entfallen.

Verbleibt im Privatbereich per Saldo ein Ver­lust aus der Veräußerung von Grund­stücken, kann dieser Verlust zu 60 % (bisher 50 %) künftig nicht nur im Entstehungsjahr mit Einkünften aus Vermietung ausgeglichen, sondern auch über 15 Jahre verteilt werden.

Der Abschreibungssatz für Betriebs­gebäude soll einheitlich 2,5 % betragen (wirksam für Wirtschaftsjahre, die ab 1.1.2016 beginnen). Bestehende Gebäude­abschrei­bungen sind anzupassen. Bei Ver­mietung zu Wohnzwecken soll aber auch im betrieblichen Bereich nur ein Abschrei­bungs­satz von 1,5 % (der auch weit­erhin bei privaten Vermiet­ungseinkünften anzusetzen ist) zur Anwend­ung kommen.

Der Verteilungszeitraum für Instand­setzungsaufwendungen (bzw bei Option für Instandhaltungsaufwendungen) für Wohnge­bäude wird von 10 auf 15 Jahre verlängert. Für bereits in der Vergangenheit getätigte Instandsetzungsaufwendungen ver­längert sich der Verteilungszeitraum ebenfalls ent­sprech­end.

Als (nicht abschreibbarer) Grundwert sind ab 2016 ohne Nachweis 40 % (bisher 20 %) der Anschaffungskosten bei der privaten Vermie­tung auszuscheiden. Dies soll aber dann nicht gelten, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen (was immer das auch bedeuten wird). Die Abschrei­bung für Altgebäude ist entsprechend anzu­passen.

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