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Tax News: Steuerreform 2015/16 - Kapitalertragsteuer: in vielen Fällen von 25% auf 27,5%
31.05.2015
Kapitalertragsteuer
Die Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 % auf 27,5 % soll grundsätzlich für alle ab 1.1.2016 zugeflossenen Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden, sonstige Gewinnausschüttungen, Anleihezinsen, Kapitalgewinne, Zuwendungen von Privatstiftungen uä) gelten. Lediglich für Bankguthaben und Sparbuchzinsen beträgt die Kapitalertragsteuer unverändert 25 %.
Die Gesamtsteuerbelastung für ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften erhöht sich von derzeit 43,75 auf 45,625 %.
Der erhöhte KESt-Satz gilt nicht für Körperschaften. Damit bleibt die Steuerbelastung für gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Körperschaften unverändert bei 25 %. Auch die Zwischensteuer für Privatstiftungen beträgt weiterhin 25 %.
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