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Budapest

FALCON Budapest - Anreise

 

Unser Büro liegt im Stadtteil Buda und ist sowohl mit Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar:

Sie kommen mit dem Flugzeug? Nehmen Sie am Flughafen die öffentlichen Verkehrsmittel oder am einfachsten ein Taxi und fahren Sie direkt zu unserem Büro in dem Budapest One Bürohaus, C Turm. Die Möglichkeiten finden Sie auf der Webseite des Flughafens hier: https://www.bud.hu/en/passengers/transport

Sie kommen mit dem Auto? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in der Tiefgarage von Budapest One zu parken, oder Sie können eines der Parkhäuser oder P+R-Parkplätze in der unmittelbaren Umgebung wählen.

Sie kommen mit dem Zug? Steigen Sie bei dem Bahnhof "Kelenföld" aus und gehen Sie die letzten Schritte zum Büro.

Sie kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Stad Budapest? Unser Büro liegt auf einem frequentierten Ort und kann mit zahlreichenöffentlichen Verkehrsmitteln - U-Bahn (M4, grüne Linie, Station "Kelenföld"), Bus oder Straßenbahn - erreicht werden. Aktuelle Fahrpläne finden Sie unter https://bkk.hu/.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Boldizsár u. 4, H-1112 Budapest

 

 

Tax News

Tax News (HU) - Versicherungssteuer

Ab 2013 wird eine neue Versicherungssteuer eingeführt, während die Sondersteuer für Versicherungen aufgehoben wird. Die neue Versicherungssteuer ist dann zu zahlen, wenn der Ort des versicherten Risikos in Ungarn liegt. Die Versicherungssteuer ist durch das Verischerungsunternehmen aufgrund des Bruttobetrags der Versicherungsprämien abzuführen. (Dieser Artikel ist nur auf Ungarisch verfügbar.)
31.10.2012

Tax News (HU) - Einkommensteuer

Von den Neuerungen im ungarischen Einkommensteuerrecht ab dem 1.1.2013 sind insbesondere die Aufhebung der „Super-Brutto Regelung” (erhöhte Einkommensteuerbemessungsgrundlage bei höheren Einkommen), Änderungen beim Cafeteria-System (Sachbezüge an Dienstnehmer) sowie die Neuregelung der Behandlung von Versicherungsverträgen hervorzuheben.
21.12.2012

Tax News (HU) - Neue Begünstigungen für die Erhaltung von Arbeitsplätzen

Ab 2013 können Arbeitgeber neue Begünstigungen von der 27%-igen Sozialbeitragssteuer (früher Sozialversicherungsbeitrag genannt) und dem 1,5%-igen Ausbildungsbeitrag in Anspruch nehmen. Begünstigt ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die jünger als 25 Jahre oder älter als 55 Jahre sind, die ungebildet oder andauernd arbeitslosig sind, sowie bezüglich Eltern die während oder nach der Karenz in die Arbeit zurückkehren. (Dieser Artikel ist nur auf Ungarisch verfügbar.)
31.10.2012

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