Das Steuerpaket hebt die Verpflichtung zur Zahlung der Finanztransaktionssteuer und der Wertpapiertransaktionssteuer für Personen mit Sitz oder Niederlassung im Ausland auf Gesetzesebene. Gleichzeitig ist der Kauf eines Finanzinstruments von der Pflicht zur Zahlung der Wertpapiertransaktionssteuer befreit, wenn der Inhaber des Wertpapierdepots ein nicht in Ungarn ansässiger Steuerpflichtiger ist.
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